Die monatlichen Zusammenkünfte finden in der Regel jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19:30 Uhr statt:
Schützenhaus Peine, (Schützenplatz)
Kantstraße 1a,
31224 Peine
Festveranstaltung 70 Jahre Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft am 20.10.2023 im Schützenhaus Peine (Ausschnitte)
Planung für Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Horstkippe bei Peine
Realisierung würde einzigartiges Ökosystem zerstören
Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera}) –
Foto: Dr. Ludwig Schweitzer
Der Rat der Stadt Peine hat am 25.05.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan
aufzustellen, um auf der Horstkippe – zwischen Berkumer Weg und dem
Mittellandkanal gelegen – die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Aufgrund eines von Mitgliedern der PBA entdeckten umfangreichen
Orchideen-Vorkommens der Bienen-Ragwurz sowie zahlreicher weiterer Nachweise
von streng geschützten Insekten- und Flechtenarten wurde der Unteren
Naturschutzbehörde 2020 vorgeschlagen – also bereits vor dem
Bekanntwerden der Photovoltaikpläne –, diese einzigartige Fläche als
Naturschutzgebiet auszuweisen.
Einzelheiten über die Nachweise seltener bzw. streng geschützter Pflanzen- und
Insektenarten sind in unserer Online-Publikation zu finden.
Publikation zur Horstkippe als PDF-Datei herunterladen
Leserbrief zum Artikel über den Ratsbeschluss in der PAZ von Andreas Mennigke
Klimaschutz vs. Artensterben?
Mit Interesse verfolge ich seit geraumer Zeit die Planungen, auf der Horstkippe am Mittelandkanal eine große Photovoltaik-Anlage zu errichten. In dem Artikel zur Planung wird berichtet, dass diese auf der Freifläche der Abraumhalde errichtet werden und dabei der Baumbestand des Areals geschützt werden soll.
Offenbar ist der hohe Wert genau dieser Offenlandfläche nicht bekannt. Es ist der einzige, zusammenhängende Halbtrockenrasen unseres Landkreises und ein Hotspot der Artenvielfalt, wie er im Landkreis Peine kein zweites Mal vorkommt.
Stellvertretend für zahlreiche Arten der Roten Liste, die dort ein Refugium gefunden haben, sind insbesondere die Bienenragwurz und die Blauflügelige Sandschrecke als streng geschützte Arten zu nennen. Daneben sind zahlreiche Falter, Wildbienen, Heuschrecken uva. zu finden, die in großer Anzahl hier leben. Der Standort ist durch seine exponierte Lage vor dem Einfluss der Landwirtschaft geschützt und ist daher besonders erhaltenswert. Eine alternative Fläche für diese Arten ist im LK Peine schlichtweg nicht vorhanden.
In diesem Zusammenhang von einem Kompromiss für den Klimaschutz zu sprechen, ist nicht nur ein aus der Unkenntnis der Artenvielfalt hervorgehender Fehler, sondern ein Frevel am Artenschutz im Sinne uns folgender Generationen. Klimaschutz ist richtig und wichtig, ihn aber gegen den Verlust von Tier- und Pflanzenarten durchzusetzen, ist der völlig falsche und inakzeptable Weg.
Neue Schmetterlingsart für Niedersachsen nachgewiesen:
Der Mehrbrütige Würfel-Dickkopffalter Pyrgus armoricanus wurde von Andreas Mennigke im August 2020 und 2021 bei Hildesheim beobachtet
Einzelheiten in der 6. Folge unserer Beobachtungen zur Lepidopterenfauna
von Südostniedersachsen
Bericht als PDF-Datei herunterladen
Pressemitteilung der Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft e.V.
Peiner Umweltschützer beklagen Artensterben
Von Harald MeyerBZ Peiner Nachrichten: Pressebericht vom 02.01.2021 herunterladen
Die Biologische Arbeitsgemeinschaft sieht den „Niedersächsischen Weg“ allenfalls als Kompromiss: „Wir hätten härter verhandelt.“
Um den Kiebitz machen sich Hans-Werner Kuklik und Michael Wallis von der
Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft (PBA) die allergrößten Sorgen. Der
taubengroße Bodenbrüter mit der zweizipfligen Haube am Kopf und dem weiß
gefärbten Bauch nistet auf leergeräumten Feldern, um seine Feinde schon von
weitem sehen zu können.
„Sein Bestand ist im Kreis Peine aber dramatisch zurückgegangen“, bedauert
Kuklik und fragt: „Wo gibt es bei uns noch Felder, die längere Zeit nicht
genutzt werden?“ Ob der Vogel mit dem von der Landesregierung beschlossenen
„Niedersächsischen Weg“ gerettet werden kann, das bezweifeln die beiden
PBA-Aktivisten. Dieser Pakt zwischen Land, Landwirtschaft und Naturschutz
sei ein „Kompromiss“ und bleibe notgedrungen hinter den Forderungen des so
erfolgreich angelaufenen niedersachsenweiten Volksbegehrens Artenvielfalt
zurück, stellt Kuklik fest.
Was stört die Peiner Umweltschützer?, denn mit dem „Weg“ sei schon viel erreicht
Die PBA, die das Volksbegehren unterstützt hat, sieht das nicht so
optimistisch. „Aufgrund des Volksbegehrens sind zwar beim ,Niedersächsischen
Weg‘ noch wichtige Umwelt- und Naturschutzforderungen aufgenommen worden“,
räumen PBA-Vorsitzender Kuklik und Wallis ein: „Doch wir hätten härter
verhandelt.“
Denn die Zahlen, die Wallis nennt, sprechen eine deutliche Sprache: Für das
erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt wären bundeslandweit 25.000
Unterschriften nötig gewesen, bis zum Stichtag seien es aber 138.000 geworden
– eine starke Argumentationshilfe. Was stört die Peiner Umweltschützer?
Nach dem „Niedersächsischen Weg“ wird es zwar ein neues Naturschutz-,
Wasser- und Waldgesetz für unser Bundesland geben, aber „vieles ist nicht in
Gesetze gefasst, sondern nur eine Verordnung“, bedauern Kuklik und
Wallis. Die Folge: „Verordnungen haben für uns den Charakter einer
Absichtserklärung – was passiert aber, wenn die Fördertöpfe für den dringend
notwendigen ökologischen Umbau etwa der Landwirtschaft leer sind?“
Finanzielle staatliche Unterstützung
Apropos Biolandwirtschaft: Nach dem „Niedersächsischen Weg“ sollen bis zum
Jahr 2025 zehn Prozent der Landwirtschaft in unserem Bundesland ökologisch
sein, bis 2030 sollen es 15 Prozent sein. Zu wenig, meint der Groß Ilseder
Wallis: „Wir fordern 20 Prozent bis zum Jahr 2030“. Bayern wolle gar 20
Prozent bis 2025 schaffen, wobei es dort schon jetzt mehr Ökobauern gebe als
die sechs Prozent in Niedersachsen. Der Groß Bültener Kuklik macht die
Bedeutung deutlich: „Unbestritten ist, dass es bei der Biolandwirtschaft auf
den Feldern eine größere Artenvielfalt gibt als bei der konventionellen
Landwirtschaft – also mehr Ackerwildkräuter, mehr Insekten und damit mehr
Vögel.“
Klar ist den beiden Umweltschützern aus Ilsede aber auch, dass die
konventionellen Landwirte bei ihrer Umstellung auf Ökolandwirtschaft
finanzielle staatliche Unterstützung benötigen. „Denn die Landwirte dürfen
drei, vier Jahre auf ihren Feldern keine Spritzmittel einsetzen, damit das als
Ökofläche anerkannt wird – für diese Einnahmeausfälle muss es einen Ausgleich
geben“, sagt Kuklik. Wallis ergänzt: „Wenn sich etwas ändern soll, muss es
dafür auch finanzielle Anreize vom Staat geben.“
Öko-Bilanz im Kreisgebiet verheerend
Positiv sieht die PBA die Auflage, an den Gewässern einen fünf Meter breiten
Randstreifen – etwa an der Fuhse und der Aue/Erse – einzurichten,
die nicht chemisch behandelt werden dürfen. Denn Kuklik spricht beispielsweise
bei der Fuhse von „zu hohen Rückständen von Pestiziden aus dem
Hackfrüchteanbau“. Eine konsequente Ahndung verlangt die PBA allerdings für
die Fälle, wenn „Teile der Vegetationsstreifen an landwirtschaftlichen Feldern
umgepflügt werden“. Dieses Verhalten gebe es im Peiner Südkreis, weil „der
Boden hier so wertvoll für die Landwirtschaft ist“, setzt Kuklik süffisant
hinzu und verlangt bei solchen Vergehen eine „finanzielle Ahndung mit
Ordnungskraft“.
In Sachen Artenvielfalt ist der PBA zufolge das geltende Verbot von
Schottergärten (mit Folie im Boden) in Wohngebieten unumgänglich. „Solche
,Gärten‘ sind biologisch tot“, ärgert sich Kuklik. Wallis schreibt es sich auf
seine Fahnen, dass „die Kreisverwaltung Kontrollen gegen solche verbotenen
Schottergärten angekündigt hat“. Denn die Öko-Bilanz im Kreisgebiet sei nach
wie vor verheerend, denn getreu dem Motto „Zuerst sterben die Insekten, dann
die Vögel“ stellt Kuklik fest: „In den vergangenen 20 Jahren sind bestimmt
zehn Vogelarten im Landkreis ausgestorben.“
Der Groß Bültener zählt unter anderem den Großen Brachvogel, den Ortolan, die
Grauammer und die Haubenlerche auf. Um das weitere Artensterben im Kreisgebiet
zu verhindern, seien schnellstens staatliche Artenschutzprogramme für
Ackerwildkräuter, aber auch etwa für den Feldhamster, den Kiebitz und die
Feldlerche erforderlich. Sonst gibt es diese Tiere für die Kinder eines Tages
nur noch als Bilder in den Schulbüchern.
Pressemitteilung der Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft e.V.
Stein- und Schottergärten bieten Insekten keinen Lebensraum
Die Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (Peiner Bio AG) wendet sich seit ihrer Gründung 1953 entschlossen gegen die Gefährdung und Verarmung der Natur. Umwelt- und Naturschutz, insbesondere der Erhalt der bedrohten Artenvielfalt, stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Der zunehmende Verlust von Lebensräumen für Tiere (vor allem für Insekten) und Pflanzen stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die zunehmende Versiegelung von Naturflächen, die intensive Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz sowie ein teilweise unbewusstes, die Natur schädigendes Verhalten von Teilen der Bevölkerung sind hier wesentliche Faktoren.
Seit mehreren Jahren gibt es eine steigende Zahl sogenannter Stein- und Schottergärten, oft als Vorgärten, die zu einem Verlust von Lebensräumen u.a. für Insekten führen. Auch Städte und Kommunen haben ihre Grünflächen teilweise in Steinwüsten verwandelt. Stein- und Schottergärten bieten Insekten keine adäquaten Lebensräume, weil Nahrungspflanzen und Fortpflanzungsmöglichkeiten fehlen. Diese Erfordernisse sind jedoch unverzichtbar, um den Fortbestand von Insekten zu sichern, die ihrerseits eine wichtige Funktion im Naturkreislauf und auch als Bestäuber einnehmen. Stein- und Schottergärten, bei denen oft eine untergelegte Sperrfolie ein freies Pflanzenwachstum unmöglich macht, sind vor diesem Hintergrund ökologisch wertlos.
Die Peiner Bio AG sieht diese Entwicklungen sehr kritisch und appelliert an Gartenbesitzer, die Stadt Peine und die Gemeinden im Landkreis Peine auf die Anlage weiterer Stein- und Schotterflächen zu verzichten sowie bereits vorhandene Stein- und Schotterflächen zurückzubauen. In den Gärten und auf den freien Flächen sollten stattdessen vermehrt heimische Pflanzen zum Einsatz kommen, die den Insekten (insbesondere Bienen und andere Bestäuber) einen Lebensraum bieten. Nicht nur Nektar und Pollen, sondern auch die Pflanzstängel und Blätter sind wichtig für Insekten.
Das Anlegen von Stein- und Schotterflächen verstößt gegen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Gemäß § 9 Absatz 2 der NBauO sind unbebaute Grundstücksflächen zu begrünen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Die Peiner Bio AG fordert die Einhaltung dieses Gesetzes. Um der genannten Vorschrift Nachdruck zu verleihen, sollten bei neuen Baugebietsausweisungen die Bauinteressierten im Landkreis Peine ausdrücklich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen werden, damit Stein- und Schottergärten von vornherein vermieden werden.
Die Peiner Bio AG wird sich weiterhin für den Erhalt von natürlichen Lebensräumen einsetzen und den erforderlichen Dialog führen. Sie bietet Beratungshilfe jenen Bürgern und Bürgerinnen an, die in Unkenntnis der Gesetzeslage Gesteinsflächen angelegt haben. Naturschutz kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn alle Gesellschaftsmitglieder dieses Ziel in ihrem Handeln berücksichtigen. Wir bitten um Unterstützung dieses Appells.
Ilsede, 26.06.2019
Verantwortlich für den Text:
Hans-Werner Kuklik (1. Vorsitzender der Peiner Bio AG)
Dr. Michael Wallis (Projektleiter für Biotope)
Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. Oktober 2018 zur Klage des BUND gegen den Kahlschlag im Meerdorfer Holz
Das Gericht stellte fest, dass die im Bescheid der Unteren
Naturschutzbehörde des LK Peine vom 26.9.2016 erteilte Befreiung von
den Verboten der Landschaftsschutz-Verordnung (PE10 Meerdorfer Holz)
rechtswidrig war.
Diese Entscheidung war nicht nur formell, sondern auch
inhaltlich (materiell) rechtswidrig.