Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft von 1953 e.V.
  Aktuell

 

Die monatlichen Zusammenkünfte finden in der Regel jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19:30 Uhr statt:

Schützenhaus Peine, (Schützenplatz)
Kantstraße 1a, 31224 Peine

 

Festveranstaltung 70 Jahre Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft am 20.10.2023 im Schützenhaus Peine (Ausschnitte)

 

Planung für Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Horstkippe bei Peine

Realisierung würde einzigartiges Ökosystem zerstören


Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera}) – Foto: Dr. Ludwig Schweitzer

Der Rat der Stadt Peine hat am 25.05.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf der Horstkippe – zwischen Berkumer Weg und dem Mittellandkanal gelegen – die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Aufgrund eines von Mitgliedern der PBA entdeckten umfangreichen Orchideen-Vorkommens der Bienen-Ragwurz sowie zahlreicher weiterer Nachweise von streng geschützten Insekten- und Flechtenarten wurde der Unteren Naturschutzbehörde 2020 vorgeschlagen – also bereits vor dem Bekanntwerden der Photovoltaikpläne –, diese einzigartige Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Einzelheiten über die Nachweise seltener bzw. streng geschützter Pflanzen- und Insektenarten sind in unserer Online-Publikation zu finden.
Publikation zur Horstkippe als PDF-Datei herunterladen

Leserbrief zum Artikel über den Ratsbeschluss in der PAZ von Andreas Mennigke

Klimaschutz vs. Artensterben?

Mit Interesse verfolge ich seit geraumer Zeit die Planungen, auf der Horstkippe am Mittelandkanal eine große Photovoltaik-Anlage zu errichten. In dem Artikel zur Planung wird berichtet, dass diese auf der Freifläche der Abraumhalde errichtet werden und dabei der Baumbestand des Areals geschützt werden soll.

Offenbar ist der hohe Wert genau dieser Offenlandfläche nicht bekannt. Es ist der einzige, zusammenhängende Halbtrockenrasen unseres Landkreises und ein Hotspot der Artenvielfalt, wie er im Landkreis Peine kein zweites Mal vorkommt.

Stellvertretend für zahlreiche Arten der Roten Liste, die dort ein Refugium gefunden haben, sind insbesondere die Bienenragwurz und die Blauflügelige Sandschrecke als streng geschützte Arten zu nennen. Daneben sind zahlreiche Falter, Wildbienen, Heuschrecken uva. zu finden, die in großer Anzahl hier leben. Der Standort ist durch seine exponierte Lage vor dem Einfluss der Landwirtschaft geschützt und ist daher besonders erhaltenswert. Eine alternative Fläche für diese Arten ist im LK Peine schlichtweg nicht vorhanden.

In diesem Zusammenhang von einem Kompromiss für den Klimaschutz zu sprechen, ist nicht nur ein aus der Unkenntnis der Artenvielfalt hervorgehender Fehler, sondern ein Frevel am Artenschutz im Sinne uns folgender Generationen. Klimaschutz ist richtig und wichtig, ihn aber gegen den Verlust von Tier- und Pflanzenarten durchzusetzen, ist der völlig falsche und inakzeptable Weg.

 

Neue Schmetterlingsart für Niedersachsen nachgewiesen:

Der Mehrbrütige Würfel-Dickkopffalter Pyrgus armoricanus wurde von Andreas Mennigke im August 2020 und 2021 bei Hildesheim beobachtet

Einzelheiten in der 6. Folge unserer Beobachtungen zur Lepidopterenfauna von Südostniedersachsen
Bericht als PDF-Datei herunterladen

 

Pressemitteilung der Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft e.V.

Peiner Umweltschützer beklagen Artensterben

Von Harald Meyer

BZ Peiner Nachrichten: Pressebericht vom 02.01.2021 herunterladen

Die Biologische Arbeitsgemeinschaft sieht den „Niedersächsischen Weg“ allenfalls als Kompromiss: „Wir hätten härter verhandelt.“

Um den Kiebitz machen sich Hans-Werner Kuklik und Michael Wallis von der Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft (PBA) die allergrößten Sorgen. Der taubengroße Bodenbrüter mit der zweizipfligen Haube am Kopf und dem weiß gefärbten Bauch nistet auf leergeräumten Feldern, um seine Feinde schon von weitem sehen zu können.
„Sein Bestand ist im Kreis Peine aber dramatisch zurückgegangen“, bedauert Kuklik und fragt: „Wo gibt es bei uns noch Felder, die längere Zeit nicht genutzt werden?“ Ob der Vogel mit dem von der Landesregierung beschlossenen „Niedersächsischen Weg“ gerettet werden kann, das bezweifeln die beiden PBA-Aktivisten. Dieser Pakt zwischen Land, Landwirtschaft und Naturschutz sei ein „Kompromiss“ und bleibe notgedrungen hinter den Forderungen des so erfolgreich angelaufenen niedersachsenweiten Volksbegehrens Artenvielfalt zurück, stellt Kuklik fest.

Was stört die Peiner Umweltschützer?, denn mit dem „Weg“ sei schon viel erreicht

Die PBA, die das Volksbegehren unterstützt hat, sieht das nicht so optimistisch. „Aufgrund des Volksbegehrens sind zwar beim ,Niedersächsischen Weg‘ noch wichtige Umwelt- und Naturschutzforderungen aufgenommen worden“, räumen PBA-Vorsitzender Kuklik und Wallis ein: „Doch wir hätten härter verhandelt.“
Denn die Zahlen, die Wallis nennt, sprechen eine deutliche Sprache: Für das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt wären bundeslandweit 25.000 Unterschriften nötig gewesen, bis zum Stichtag seien es aber 138.000 geworden – eine starke Argumentationshilfe. Was stört die Peiner Umweltschützer? Nach dem „Niedersächsischen Weg“ wird es zwar ein neues Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz für unser Bundesland geben, aber „vieles ist nicht in Gesetze gefasst, sondern nur eine Verordnung“, bedauern Kuklik und Wallis. Die Folge: „Verordnungen haben für uns den Charakter einer Absichtserklärung – was passiert aber, wenn die Fördertöpfe für den dringend notwendigen ökologischen Umbau etwa der Landwirtschaft leer sind?“

Finanzielle staatliche Unterstützung

Apropos Biolandwirtschaft: Nach dem „Niedersächsischen Weg“ sollen bis zum Jahr 2025 zehn Prozent der Landwirtschaft in unserem Bundesland ökologisch sein, bis 2030 sollen es 15 Prozent sein. Zu wenig, meint der Groß Ilseder Wallis: „Wir fordern 20 Prozent bis zum Jahr 2030“. Bayern wolle gar 20 Prozent bis 2025 schaffen, wobei es dort schon jetzt mehr Ökobauern gebe als die sechs Prozent in Niedersachsen. Der Groß Bültener Kuklik macht die Bedeutung deutlich: „Unbestritten ist, dass es bei der Biolandwirtschaft auf den Feldern eine größere Artenvielfalt gibt als bei der konventionellen Landwirtschaft – also mehr Ackerwildkräuter, mehr Insekten und damit mehr Vögel.“
Klar ist den beiden Umweltschützern aus Ilsede aber auch, dass die konventionellen Landwirte bei ihrer Umstellung auf Ökolandwirtschaft finanzielle staatliche Unterstützung benötigen. „Denn die Landwirte dürfen drei, vier Jahre auf ihren Feldern keine Spritzmittel einsetzen, damit das als Ökofläche anerkannt wird – für diese Einnahmeausfälle muss es einen Ausgleich geben“, sagt Kuklik. Wallis ergänzt: „Wenn sich etwas ändern soll, muss es dafür auch finanzielle Anreize vom Staat geben.“

Öko-Bilanz im Kreisgebiet verheerend

Positiv sieht die PBA die Auflage, an den Gewässern einen fünf Meter breiten Randstreifen – etwa an der Fuhse und der Aue/Erse – einzurichten, die nicht chemisch behandelt werden dürfen. Denn Kuklik spricht beispielsweise bei der Fuhse von „zu hohen Rückständen von Pestiziden aus dem Hackfrüchteanbau“. Eine konsequente Ahndung verlangt die PBA allerdings für die Fälle, wenn „Teile der Vegetationsstreifen an landwirtschaftlichen Feldern umgepflügt werden“. Dieses Verhalten gebe es im Peiner Südkreis, weil „der Boden hier so wertvoll für die Landwirtschaft ist“, setzt Kuklik süffisant hinzu und verlangt bei solchen Vergehen eine „finanzielle Ahndung mit Ordnungskraft“.
In Sachen Artenvielfalt ist der PBA zufolge das geltende Verbot von Schottergärten (mit Folie im Boden) in Wohngebieten unumgänglich. „Solche ,Gärten‘ sind biologisch tot“, ärgert sich Kuklik. Wallis schreibt es sich auf seine Fahnen, dass „die Kreisverwaltung Kontrollen gegen solche verbotenen Schottergärten angekündigt hat“. Denn die Öko-Bilanz im Kreisgebiet sei nach wie vor verheerend, denn getreu dem Motto „Zuerst sterben die Insekten, dann die Vögel“ stellt Kuklik fest: „In den vergangenen 20 Jahren sind bestimmt zehn Vogelarten im Landkreis ausgestorben.“
Der Groß Bültener zählt unter anderem den Großen Brachvogel, den Ortolan, die Grauammer und die Haubenlerche auf. Um das weitere Artensterben im Kreisgebiet zu verhindern, seien schnellstens staatliche Artenschutzprogramme für Ackerwildkräuter, aber auch etwa für den Feldhamster, den Kiebitz und die Feldlerche erforderlich. Sonst gibt es diese Tiere für die Kinder eines Tages nur noch als Bilder in den Schulbüchern.

 

Pressemitteilung der Peiner Biologischen Arbeitsgemeinschaft e.V.

Stein- und Schottergärten bieten Insekten keinen Lebensraum

Die Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (Peiner Bio AG) wendet sich seit ihrer Gründung 1953 entschlossen gegen die Gefährdung und Verarmung der Natur. Umwelt- und Naturschutz, insbesondere der Erhalt der bedrohten Artenvielfalt, stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Der zunehmende Verlust von Lebensräumen für Tiere (vor allem für Insekten) und Pflanzen stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die zunehmende Versiegelung von Naturflächen, die intensive Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz sowie ein teilweise unbewusstes, die Natur schädigendes Verhalten von Teilen der Bevölkerung sind hier wesentliche Faktoren.

Seit mehreren Jahren gibt es eine steigende Zahl sogenannter Stein- und Schottergärten, oft als Vorgärten, die zu einem Verlust von Lebensräumen u.a. für Insekten führen. Auch Städte und Kommunen haben ihre Grünflächen teilweise in Steinwüsten verwandelt. Stein- und Schottergärten bieten Insekten keine adäquaten Lebensräume, weil Nahrungspflanzen und Fortpflanzungsmöglichkeiten fehlen. Diese Erfordernisse sind jedoch unverzichtbar, um den Fortbestand von Insekten zu sichern, die ihrerseits eine wichtige Funktion im Naturkreislauf und auch als Bestäuber einnehmen. Stein- und Schottergärten, bei denen oft eine untergelegte Sperrfolie ein freies Pflanzenwachstum unmöglich macht, sind vor diesem Hintergrund ökologisch wertlos.

Die Peiner Bio AG sieht diese Entwicklungen sehr kritisch und appelliert an Gartenbesitzer, die Stadt Peine und die Gemeinden im Landkreis Peine auf die Anlage weiterer Stein- und Schotterflächen zu verzichten sowie bereits vorhandene Stein- und Schotterflächen zurückzubauen. In den Gärten und auf den freien Flächen sollten stattdessen vermehrt heimische Pflanzen zum Einsatz kommen, die den Insekten (insbesondere Bienen und andere Bestäuber) einen Lebensraum bieten. Nicht nur Nektar und Pollen, sondern auch die Pflanzstängel und Blätter sind wichtig für Insekten.

Das Anlegen von Stein- und Schotterflächen verstößt gegen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Gemäß § 9 Absatz 2 der NBauO sind unbebaute Grundstücksflächen zu begrünen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Die Peiner Bio AG fordert die Einhaltung dieses Gesetzes. Um der genannten Vorschrift Nachdruck zu verleihen, sollten bei neuen Baugebietsausweisungen die Bauinteressierten im Landkreis Peine ausdrücklich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen werden, damit Stein- und Schottergärten von vornherein vermieden werden.

Die Peiner Bio AG wird sich weiterhin für den Erhalt von natürlichen Lebensräumen einsetzen und den erforderlichen Dialog führen. Sie bietet Beratungshilfe jenen Bürgern und Bürgerinnen an, die in Unkenntnis der Gesetzeslage Gesteinsflächen angelegt haben. Naturschutz kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn alle Gesellschaftsmitglieder dieses Ziel in ihrem Handeln berücksichtigen. Wir bitten um Unterstützung dieses Appells.

Ilsede, 26.06.2019
Verantwortlich für den Text:
Hans-Werner Kuklik (1. Vorsitzender der Peiner Bio AG)
Dr. Michael Wallis (Projektleiter für Biotope)

 

Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. Oktober 2018 zur Klage des BUND gegen den Kahlschlag im Meerdorfer Holz

Das Gericht stellte fest, dass die im Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde des LK Peine vom 26.9.2016 erteilte Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutz-Verordnung (PE10 Meerdorfer Holz) rechtswidrig war.
Diese Entscheidung war nicht nur formell, sondern auch inhaltlich (materiell) rechtswidrig.

Urteil vom 16.10.2018 herunterladen